Das BMF bestätigt in EAS 3344 vom 10. 4. 2014, BMF-010221/0004-VI/8/2014, dass die vorübergehende Übernahme einer ausländischen (Lohn- bzw Einkommen-)Steuer durch den Arbeitgeber weder ein Arbeitgeberdarlehen darstellt noch als (vorübergehender) Vorteil aus dem Dienstverhältnis anzusehen ist, wenn die im Rahmen einer Veranlagung vom Arbeitnehmer rückgeforderte österreichische Einkommensteuer in weiterer Folge an den Arbeitgeber rückerstattet wird.

