In einer Entscheidung ging der OGH auf die Problematik einer Hemmung der Verjährungsfrist für den Urlaubsverbrauch durch einen Karenzurlaub ein (9 ObA 67/13p). Da diese Problemstellung im Anlassfall anhand des steiermärkischen Gesetzes über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark erörtert wurde, wird im folgenden Beitrag auch auf eine Hemmung eines nach dem UrlG zustehenden Urlaubs eingegangen.

