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Aliquotierung der Sonderzahlungen nach dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses

RechtsprechungSteuerrechtThomas RauchPV-Info 2014, 16 - 19 Heft 6 v. 15.6.2014

Wenn bei Fälligkeit der Urlaubsbeihilfe die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bereits feststeht, so kann nach dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte die Urlaubsbeihilfe dennoch aliquot abgerechnet werden (9 ObA 84/13p).

Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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