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Kollektivvertragsabschluss für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie ab 1.5.2014

PersonalverrechnungAufsatzRudolf GrafenederPV-Info 2014, 8 - 9 Heft 5 v. 1.5.2014

Normen: § 19d Abs 3 AZG

Schlagwörter:

Kollektivvertrag; Angestellte; Baugewerbe; Bauindustrie; Durchrechnung; Zeitraum; Zulagen; Karenzzeit;

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