Normen: § 8 Z 4 und Z 5 KV für Bauindustrie und Baugewerbe - Arbeiter; § 14 Z 3 KV für Bauindustrie und Baugewerbe - Arbeiter; § 15 Z 2 KV für Bauindustrie und Baugewerbe - Arbeiter; § 1486 ABGB; § 97 Abs 1 Z 3 ArbVG
Schlagwörter:
Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe; Arbeiter; Ansprüche; Verjährung; Beendigung; Arbeitsverhältnis; Dienstverhältnis; Verfallsfrist; Geltendmachung; aufrechtes; Verfallszeitpunkt; Entgelt; Schadenersatz; Arbeitnehmer; Bauarbeiter; BUAG; Auflösung; Beschäftigungsverhältnis; Fälligkeit; Arbeitgeber; Kündigung; Abfertigungsansprüche; Forderungen; gerichtliche; außergerichtliche; Verjährungsfrist; ausdrückliche Ablehnung; Nichtzahlung;

