Wie im Regierungsprogramm der im Dezember 2013 neu angetretenen Bundesregierung angekündigt (siehe PV-Info 2/2014, Seite 7), wird der Höchstbetrag für den PKW-Sachbezug mit Wirkung ab März 2014 wie folgt angehoben:
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

