Wer in Österreich wohnt und unselbständig erwerbstätig ist, unterliegt nicht nur der österreichischen Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung); auch die sogenannten Nebenbeiträge und Umlagen fallen an. Aber gilt das auch dann, wenn der Dienstnehmer zwar der inländischen Sozialversicherung unterliegt, der Dienstgeber jedoch vom Ausland aus agiert oder der Dienstnehmer sogar in einem Dienstverhältnis im Ausland steht?

