Das Ausschöpfen der Begünstigung für sonstige Bezüge iSd § 67 Abs 1 und 2 EStG wirft im Zusammenhang mit der Abrechnung von Sonderzahlungen, die in Anwendung der in vielen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vorgesehenen Befreiungsmethode (zum Teil) vom inländischen Besteuerungsrecht ausgenommen sind, ungeklärte Fragen auf. Eine aktuelle Anfragebeantwortung des BMF (EAS 3331 vom 20. 8. 2013) widerspricht in diesem Punkt Rz 1066a LStR 2002 und stellt eine dem Kausalitätsprinzip des DBA-Rechts konforme Lösung dar.

