Im Zuge einer Sozialversicherungsprüfung für den Prüfzeitraum von 1. 1. 2005 bis 31. 12. 2007 stellte der Prüfer fest, dass einigen bei der Dienstgeberin beschäftigten LKW-Lenkern dreimal pro Woche Nächtigungsgelder in Höhe des Inlandspauschalsatzes (je € 15,–) sowie einmal in der Woche Kilometergeld für die Strecke vom Betriebssitz der Dienstgeberin zu einem LKW-Abstellplatz und retour beitragsfrei ausbezahlt worden sind. Mit dem Argument, für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte stehe kein beitragsfreies Kilometergeld zu bzw wäre keine Unzumutbarkeit der Heimreise (rund 60 km) gegeben, wurden die diesbezüglichen Beiträge nachverrechnet (2011/08/0360).

