Als Ergebnis einer GPLA wurden vom Finanzamt Haftungs- und Zahlungsbescheide betreffend die Lohnsteuer erlassen und der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und der Zuschlag zu diesem Beitrag bescheidmäßig festgesetzt. Aus dem Bericht über die Außenprüfung ist dazu zu entnehmen, dass zwei Personen, welche die Haftungs- und Abgabenpflichtige als Werkvertragsnehmerinnen beschäftigte, zu dieser in Dienstverhältnissen gestanden sind (RV/3100374/2013; ordentliche Revision nicht zugelassen).

