Nach wie vor reißen die Entscheidungen der obersten Gerichte zu atypischen Beschäftigungsverhältnisse nicht ab. Allerdings kann nicht gesagt werden, dass sie viele neue Erkenntnisse enthalten, vielmehr gleichen sich die Rechtssätze. Umso verwunderlicher ist es, dass trotz des gewaltigen Risikos, vom Auftraggeber zum Dienstgeber zu werden, immer noch sogenannte „Werkverträge“ abgeschlossen werden. Der Artikel soll wiederum auf die verbreitetsten Irrtümer anhand der aktuellen Entscheidungen hinweisen.

