vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pferdetrainer trotz Arbeitspflicht keine Dienstnehmer

RechtsprechungSteuerrechtChrista KocherPV-Info 2014, 16 - 17 Heft 11 v. 15.11.2014

Pferdetrainer, deren persönliche Arbeitspflicht gegeben ist, die jedoch keinerlei Weisungen unterliegen und nur für einen einmaligen Arbeitseinsatz kurzfristig tätig werden, sind keine Dienstnehmer. Ein freier Dienstvertrag scheidet ebenfalls aus, wenn die Dienstleistungen nicht für einen Dienstgeber im Rahmen seines Geschäftsbetriebs, seiner Gewerbeberechtigung oder seiner berufsrechtlichen Befugnis erfolgen (2012/08/0081).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!