Der BAGS-KV wurde durch Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim BMASK (BGBl II 2012/101, ausgegeben am 29. 3. 2012) zur Satzung erklärt und gilt deshalb nicht nur für Mitglieder der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS), sondern auch für fast alle Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste. Dieser Kollektivvertrag ist daher mittlerweile zum Leitkollektivvertrag für den Gesundheits- und Sozialbereich avanciert, weshalb sich eine Darstellung von damit verbundenen Fragen (beispielsweise zum Anspruch auf Sonderzahlungen) lohnt.

