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Sonderzahlungen im BAGS-KV

Für die PraxisSteuerrechtAndreas GerhartlPV-Info 2014, 13 - 14 Heft 11 v. 15.11.2014

Der BAGS-KV wurde durch Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim BMASK (BGBl II 2012/101, ausgegeben am 29. 3. 2012) zur Satzung erklärt und gilt deshalb nicht nur für Mitglieder der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS), sondern auch für fast alle Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste. Dieser Kollektivvertrag ist daher mittlerweile zum Leitkollektivvertrag für den Gesundheits- und Sozialbereich avanciert, weshalb sich eine Darstellung von damit verbundenen Fragen (beispielsweise zum Anspruch auf Sonderzahlungen) lohnt.

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