die Wetterkapriolen der letzten Monate (Kälte, übermäßiger Regen, Hitze) finden ihren Niederschlag in der Gesetzgebung – die BUAK hat die Kriterien für Schlechtwetter neu gefasst. Baulohnverrechner sollten sich mit dem Begriff „Windchill“ anfreunden – Rudolf Grafeneder
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

