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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

EditorialSteuerrechtMonika KuneschPV-Info 2013, 5 Heft 9 v. 15.9.2013

die Wetterkapriolen der letzten Monate (Kälte, übermäßiger Regen, Hitze) finden ihren Niederschlag in der Gesetzgebung – die BUAK hat die Kriterien für Schlechtwetter neu gefasst. Baulohnverrechner sollten sich mit dem Begriff „Windchill“ anfreunden – Rudolf Grafeneder

Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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