Gegenstand dieser UFS-Entscheidung war eine Abfindungszusage eines Vereins an seine Arbeitnehmerin im Fall ihres Ausscheidens. Um – bei Eintreten dieses Falls – über ausreichende Mittel zu verfügen, sollte vom Verein eine entsprechende Rückdeckungsversicherung
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

