Durchrechnungszeiträume, die über drei Monate hinausgehen, sind nach der Auffassung des OGH nicht geeignet, den Mehrarbeitszuschlag zu vermeiden OGH 25. 6. 2013, 9 ObA 18/13g).
Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung
Vermeidung des Mehrarbeitszuschlags

