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Kriterien für die Sozialwidrigkeit einer Kündigung

ArbeitsrechtJudikaturDr. Andreas GerhartlPV-Info 2013, 24 - 27 Heft 8 v. 1.8.2013

Normen: § 105 Abs 3a, Abs 3b und Abs 3c ArbVG; § 105 Abs 3 Z 2 lit a und lit b ArbVG

Schlagwörter:

Kündigung; Sozialwidrigkeit; Schlechterstellung; Arbeitnehmer; Beeinträchtigung wesentlicher Interessen; sozial ungerechtfertigte; Anfechtung; Kriterien; Pensionsanspruch; älterer; Abfertigung; Kündigungsschutz; Pensionsanspruch; wesentliche Interessensbeeinträchtigung;

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