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Verweis auf Kollektivvertrag ist für den Ausbildungskostenrückersatz nicht ausreichend

ArbeitsrechtJudikaturMag. Judith MorgensternPV-Info 2013, 12 - 13 Heft 3 v. 1.3.2013

Normen: § 27 AngG

Schlagwörter:

Wirksamkeitsvoraussetzungen; Kollektivvertrag; Ausbildungskostenrückersatz; Vereinbarung; Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Bindungsdauer; Aliquotierung; Dienstvertrag; Rückzahlungsvereinbarung; Verweis auf kollektivvertragliche Regelung;

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