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Beitragszuschlag nach unterlassener Anmeldung

SozialversicherungsrechtJudikaturDr. Andreas GerhartlPV-Info 2013, 27 - 28 Heft 12 v. 1.12.2013

Normen: § 5 Abs 1 Satz 2 VStG; § 113 ASVG; § 33 Abs 1 ASVG; § 4 Abs 2 ASVG

Schlagwörter:

Sozialversicherung; Anmeldung; Gefälligkeitsdienste; Freundschaftsdienste; Arbeitsantritt; Dienstnehmer; Beitragszuschlag; Dienstgeber; kurzfristige; freiwillige; unentgeltliche; Verwandtschaftsverhältnis; Hilfstätigkeiten; Beschäftigungsverhältnis; Verwaltungsübertretung; Vermutung; Fahrlässigkeit; verspätete; Unterlassung; keine; Pflichtversicherung; Kontrolle; Kapitalgesellschaft; Geschäftsführer; manuelle; Tätigkeiten; Sanktion;

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