Dieser Beitrag behandelt den Dienstnehmerbegriff, der - unabhängig von den Regelungen des Arbeitsvertrags - für die unselbständige Beschäftigung ausschlaggebend ist. Es wird insbesondere auf die Fälle von Holzarbeitern mit Gewerbeschein, Taxifahrern mit freiem Dienstvertrag und Kundenwerber mit Werkvertrag eingegangen, die vom VwGH allesamt als unselbständig beschäftige Dienstnehmer gewertet wurden.
VwGH 2008/08/0267; VwGH 2009/08/0145; VwGH 2008/08/0252

