Zusammenfassung: Dieser Beitrag informiert über die Kontingenterhöhung der entschädigungsfähigen Schlechtwetterstunden für die Winterperiode 2011 aufgrund außerordentlicher Witterungsverhältnisse.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 7 BSchEG; § 4 Abs 3 BSchEG; § 4 Abs 6 BSchEG

