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Warum Dienstnehmer manchmal weniger SV-Beiträge zahlen (bei 20 % ist Schluss!)

SozialversicherungsrechtAufsatzHannelore Ortner, PrüfungskommissärinPV-Info 2012, 15 - 16 Heft 8 v. 1.8.2012

Zusammenfassung: Ortner thematisiert mit ihrem Beitrag die Frage, unter welchen gegebenen Voraussetzungen dem Dienstnehmer aufgrund der Sonderreglung des § 53 Abs 1 ASVG maximal 20% seiner laufenden Geldbezüge für Kranken-, Pensions- sowie Arbeitslosenversicherung abgezogen werden dürfen.

Rechtsgrundlagen: § 53 Abs 1 ASVG

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