§ 1431 ABGB; § 1041 ABGB; § 1037 ABGB
Gegenständliche Entscheidung widmet sich eingehend der Frage, ob einem Sachbearbeiter, der aufgrund seiner Eigeninitiative besondere Listen führt und dadurch eine Ersparnis für sein dienstgebendes Unternehmen bewirkt, eine "Erfolgsvergütung" zusteht, obwohl es an einer entsprechenden Betriebsvereinbarung mangelt.

