Zusammenfassung: In der gegenständlichen Entscheidung hatte der UFS zu beurteilen, ob einer Arbeitnehmerin die Kosten für die Reparatur ihres PKW steuerlich als Werbungskosten angerechnet werden können. Der Schaden war am Weg von der Wohnung zum Arbeitsort eingetreten. Der Autor vergleicht den Sachverhalt im Beitrag mit jenem eines anderen Falles, wo der Schaden während einer beruflich veranlassten Fahrt eingetreten ist.

