Zusammenfassung: Der Beitrag fasst die kollektivvertraglichen Änderungen in der Bauwirtschaft zusammen, die ab 1.5.2012 wirksam werden. Behandelt werden sowohl der KollV für die Arbeiter als auch der KollV für die Angestellten. In erster Linie betreffen die Änderungen die Erhöhung der Löhne und Gehälter sowie verschiedene Zulagen. Im Rahmenrecht für die Angestellten wurde die Anrechnung von Karenzzeiten ausgeweitet. Für die Arbeiter findet sich eine Tabelle zur Höhe des Taggeldes.

