Zusammenfassung: Der Beitrag umfasst zwei Tabellen. In der ersten Tabelle werden die Voraussetzungen (Bewilligungspflicht oder Meldepflicht) der Entsendung von AN aus einem EWR-Mitgliedstaat mit jenen der Arbeitskräfteüberlassung aus einem EWR-Mitgliedstaat und der Arbeitskräfteüberlassung aus einem Drittstaat verglichen. In einer zweiten Tabelle wird übersichtlich dargestellt, welche Voraussetzungen bei der Entsendung von bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen sowie Drittstaatsangehörigen nach Österreich erfüllt sein müssen. Hierbei wird danach differenziert, aus welchem Staat die AN entsendet werden.

