Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag widmet sich der steuerlichen Behandlung von Sonderzahlungen für Arbeitnehmer, die dem BUAG unterliegen, welche mit 1.1.2012 neu geregelt wurde. Der Autor führt die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen an, geht dabei insb auf die steuerliche Freigrenze von 2100,- Euro ein und erläutert, ob für die Grenze das Jahressechstel oder das Jahreszwölftel bestimmend ist. Am Ende finden sich Beispiele zur besseren Veranschaulichung.

