Der OGH ging auf die Frage ein, welche Rechtsfolgen eintreten können, wenn in einem Arbeitsvertrag der Rückersatz von Ausbildungskosten eines Arbeitnehmers nicht genau geregelt ist bzw. die Höhe des Rückersatzes nicht exakt definiert war.
OGH 21.12.2011, 9 ObA 125/11i

