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Direktabfuhr von Zuschlägen nach dem BUAG durch den Beschäftiger: neue Rechtslage seit 1.1.2012

PersonalverrechnungAufsatzDr. Christoph Wiesinger, WKÖPV-Info 2012, 11 - 13 Heft 3 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Wiesinger stellt die neue Rechtslage nach dem BUAG und AÜG dar, die u.a. eine Haftung des Beschäftigers für Zuschläge nach dem BUAG auch im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung vorsieht. Ferner wird im Beitrag auch die Direktabfuhr des Zuschlags (z.B. Winterfeiertagsvergütung) und die Frage der Auftraggeberhaftung vom Autor eingehend thematisiert.

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