Zusammenfassung: Wiesinger stellt die neue Rechtslage nach dem BUAG und AÜG dar, die u.a. eine Haftung des Beschäftigers für Zuschläge nach dem BUAG auch im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung vorsieht. Ferner wird im Beitrag auch die Direktabfuhr des Zuschlags (z.B. Winterfeiertagsvergütung) und die Frage der Auftraggeberhaftung vom Autor eingehend thematisiert.

