§ 2b AVRAG
Der Beitrag befasst sich mit einem EuGH-Urteil, in dem dieser eine italienische Regelung über die Nichtanrechnung von Dienstzeiten eines befristeten Arbeitsverhältnisses als mit dem Unionsrecht unvereinbar qualifizierte. In einer Anmerkung wird darauf hingewiesen, welche Ableitungen sich aus dem Urteil für befristete Dienstverhältnisse generell ergeben.

