Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird über die Erweiterung der SachbezugswerteV hinsichtlich der Zurverfügungstellung einer Wohnung durch den Dienstgeber informiert. Bevor der Inhalt der Neuregelung genauer dargelegt wird, wird erörtert, warum diese mehr Rechtssicherheit bringen soll. Zur besseren Veranschaulichung der Materie finden sich mehrere praktische Beispiele.
Rechtsgrundlagen: § 2a Abs 7a SachbezugswerteV; Rz 148 LStR 2002

