Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag informiert über die RV zum Pensionsfonds-ÜberleitungsG, welche den zeitlich unbefristeten Übertritt in das System der Abfertigung "neu" ermöglichen soll.
Rechtsgrundlagen: § 47 Abs 3 BMSVG; Pensionsfonds-ÜberleitungsG (RV)

