Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag informiert der Autor über die Novellierung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes, mit welcher die EU-Leiharbeits-RL umgesetzt wurde. Angesprochen werden insb Regelungen zur Gleichstellung der überlassenen Arbeitskräfte, zu den Informationspflichten oder zur Haftung des Beschäftigers. Ebenso wird dargelegt, welche Aufgaben einem neu einzurichtenden Sozial- und Weiterbildungsfonds zukommen werden.

