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Vorzeitige Abmeldung ist nicht gleich fehlende Anmeldung

SozialversicherungsrechtJudikaturMag. Christa Kocher, WK NÖPV-Info 2012, 19 - 20 Heft 11 v. 1.11.2012

§ 113 ASVG

Gegenständlich stellt der VwGH klar, dass in Hinblick auf einen sozialversicherungsrechtlich "strafweisen" Beitragszuschlag die vorzeitige Abmeldung eines Dienstnehmers, der dennoch für seinen Dienstgeber tätig ist, nicht so zu behandeln ist, als wäre der Dienstnehmer überhaupt nie bei der Sozialversicherungsanstalt angemeldet worden.

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