Im vorliegenden Beitrag stellt der Autor die OGH-Entscheidung 9 ObA 51/10f vom 30.3.2011 dar, in welcher die Frage behandelt wird, wer bei der Übermittlung per Telefax das Zugangsrisiko zu tragen hat. Die Ergebnisse werden auch mit jenen bei der Zustellung mittels E-Mail verglichen und es wird auf die Frage des genauen Zugangszeitpunkts eingegangen.
OGH 9 ObA 51/10f; OGH 8 ObA 92/03t; OGH 9 ObA 144/02w; OGH 2 Ob 108/07g; OGH 7 Ob 94/04f; VwGH 2010/08/0255

