Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag bezieht sich die Autorin auf den Erlass des BMF hinsichtlich der Auftraggeberhaftung im Zusammenhang mit Reinigungsleistungen an Bauwerken und gibt einige Beispiele, welche Arbeiten nun genau in den Anwendungsbereich fallen.
Rechtsgrundlagen: BMF 010219/0321-VI/4/2010

