Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag informiert die Autorin über die Unzulässigkeit der Kommunalsteuernachschau durch Gemeindeorgane seit 1.1.2010 und wie es zu beurteilen ist, wenn die Nachschau dennoch erzwungen wird.
Rechtsgrundlagen: § 323a BAO; § 14 Abs 1 KommStG

