Zusammenfassung: Dieser Artikel beschäftigt sich mit Art 15 Abs 2 OECD-Musterabkommen (183-Tage-Regelung beziehungsweise Monteurklausel). Weiters wird das EAS 2006 beleuchtet im speziellen die Frage welches das maßgebliche Steuerjahr ist. Die Arbeitgebereigenschaft genauso wie die Arbeitnehmereigenschaft richtet sich nach dem Recht des Tätigkeitsstaates. Abschließend beschäftigt sich der Artikel mit den verschiedenen Abgaben wie Sozialversicherung, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Kommunalsteuer und dem Beitrag zur betrieblichen Vorsorge und den entsprechenden Regelungen zu den eben genannten.

