Zusammenfassung: Dieser Artikel beschäftigt sich mit der VwGH-Entscheidung von 23.09.2010, 2007/15/0206. Hier hatte der VwGH zu entscheiden, inwiefern es sich bei Beiträgen des Arbeitnehmers zu einem betrieblichen Pensionssystems um Pflichtbeiträge handelt. Der VwGH kam zur Erkenntnis, dass es sich hierbei um eine privatrechtliche Vereinbarung handelt und es sich somit nicht um Pflichtbeiträge handelt.

