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Kollektivvertragsabschluss für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie ab 1.5.2011

ArbeitsrechtGesetzgebungRudolf Grafeneder, BaulohnexpertePV-Info 2011, 15 Heft 6 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Grafeneder stellt in seinem Beitrag wichtige Regelungsinhalte des neuen per 1. Mai 2011 geltenden Kollektivvertrags für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie vor. Der Verfasser geht dabei in erster Linie auf die darin vorgesehenen Änderungen näher ein betreffend Gehälter, Zulagen, Auslandsentsendungen und Karenzurlaub. (Mit einem praktischen Berechnungsbeispiel).

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