§ 18 Abs 1 KBGG
Vorliegende Entscheidung hatte sich klärend mit der Frage zu befassen, ob die die Ausnahme der Rückerstattung von (zu Unrecht) bezogenem Kinderbetreuungsgeld unter dem Aspekt der Gleichbehandlung auch Sachverhalte vor dem 1.1.2010 erfasst.

