Zusammenfassung: Unter Heranziehung der definitorischen Behandlung des Begriffs des Nachtbetriebs von Gastronomiebetrieben hatte sich das erkennende Gericht mit der Zuerkennung des Nachtarbeitszuschlags zugunsten eines Dienstnehmers zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 EStG; § 68 Abs 6 EStG

