§ 22 Z 1 und 2 EStG
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit einer Entscheidung des UFS aus dem Dezember 2010, in der sich dem Senat die Frage stellte, ob die DB-Pflicht dadurch umgangen werden kann, dass der wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer seine Tätigkeiten der GmbH gegenüber als Einzelunternehmer erbringt. Mit einem Praxishinweis von Monika Kunesch.

