Zusammenfassung: Im vorliegenden Kurzbeitrag wird an die bis Ende März 2011 zu erfolgende Übermittlung der Kommunalsteuererklärungen für das Jahr 2010 erinnert. Wie hat die Übermittlung prinzipiell zu erfolgen? Wann ist es gestattet, die Kommunalsteuererklärung schriftlich einzureichen? Im Beitrag wird außerdem auf die Einreichung der Wiener Dienstgeberabgabeerklärungen für 2010 hingewiesen.
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