§ 78 BAO; § 295a BAO
Vorliegende Entscheidung wendet sich der steuerlichen Behandlung des vergeblichen sozialversicherungsrechtlichen Nachkaufs von Studienzeiten zu. Kommt unter Umständen auch eine Nachversteuerung in Frage?
§ 78 BAO; § 295a BAO
Vorliegende Entscheidung wendet sich der steuerlichen Behandlung des vergeblichen sozialversicherungsrechtlichen Nachkaufs von Studienzeiten zu. Kommt unter Umständen auch eine Nachversteuerung in Frage?
