§ 26 AuslBG
In gegenständlicher Entscheidung aus dem Februar 2010 stellte der VwGH klar, wann die Kontrollorgane der KIAB zu einer Betriebskontrolle legitimiert sind und welche Handlungen des Arbeitgebers eine Verwaltungsstraftat bedingen. Mit einer Entscheidungsanmerkung des Verfassers.

