§ 23a Abs 3 AngG
Vorliegendes Judikat befasst sich mit der Frage, ob eine Mutterschaftskarenz die Unterbrechung des Dienstverhältnisses gem § 23a Abs 3 AngG bedingt und somit Folgen für die Auszahlung von Ansprüchen, die auf der "Abfertigung alt" fußen, hat.

