Köck geht in ihrem Beitrag der Frage nach, wann und in welcher Höhe Vorstellungskosten für ein Bewerbungsgespräch geltend gemacht werden können. Geprüft wurde u.a., ob auch Arbeitgeber Ansprüche gegenüber dem Bewerber geltend machen können und ob diese Kosten als Werbungskosten angesehen werden können.
UFS 3. 6.2009, RV/1210-W/09; OGH 12.7.1989, 9 ObA 111/89

