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Dienstverhinderung wegen eines Elementarereignisses

PersonalverrechnungAufsatzDr. Thomas Rauch, WKO WienPV-Info 2010, 23 - 27 Heft 6 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Rauch geht der Frage nach, welche arbeitsrechtlichen Folgen eintreten können, wenn Dienstnehmer aufgrund eines Elementareignisses wie z.B. einem Vulkanausbruch nicht ihren Dienst antreten können. Neben der Frage der Entgeltfortzahlung und der Berechnung der Arbeitszeit untersucht er die bisherige Judikatur und die rechtlichen Unterschiede zwischen Angestellte und Arbeiter.

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 3 AngG; § 1154b Abs 5 ABGB

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