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Dienstortbegriff nach dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte bei ständiger Reisetätigkeit

ArbeitsrechtJudikaturMag. Margot Blauensteiner, jurist. Mitarbeiterin bei LeitnerLeitnerPV-Info 2010, 24 - 25 Heft 5 v. 1.5.2010

Haben Arbeitnehmer, für die der Kollektivvertrag für Handelsangestellte zur Anwendung kommt, Anspruch auf Ersatz jener Aufwendungen, die iZm Fahrten zum Dienstort stehen? Der OGH äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung zu Fragen betreffend die Auslegung der im Kollektivvertrag für Handelsangestellte enthaltenen Termini Dienstort respektive Dienstreise. Mit Hinweisen für die Praxis.

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